Ratgeber
Stadtbildpflege Kaiserslautern weist auf die Räum- und Streupflicht hin
Winter hat Einzug gehalten
Kaiserslautern. Der Winter hat Einzug gehalten und damit stellt sich wieder die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet zuständig ist. Diese ist, so die Stadtbildpflege Kaiserslautern, in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell dem Grundstückseigentümer. Ausgenommen sind Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier übernimmt die...