Lokales
Es darf wieder gespielt werden
Erste Tennisplätze in der Region öffnen
Kaiserslautern. Individualsport im Freien, beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten, bei dem das Kontaktverbot und der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, ist zu Freizeit- und Trainingszwecken zulässig - das sagt die "Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz", die am Montag, 20. April, in Kraft getreten ist. Trainingseinheiten dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, während der...