Allgemeinverfügung zur Einreise-Testpflicht verlängert
Hochrisikogebiet
SÜW/Frankreich. Weil die 7-Tages-Inzidenz in Frankreich weiterhin über der Schwelle von 200 liegt und Frankreich damit weiter als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird, hat der Landkreis Südliche Weinstraße seine Allgemeinverfügung zur Einreise-Testpflicht bis 21. Mai verlängert. Nach den Regelungen der Allgemeinverfügung darf die Grenze nach Deutschland nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests überquert werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausnahmen gibt es für Grenzpendler und...