Grundsteuer: Bearbeitung von Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz
Kirchheimbolanden. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die ihren Grundsteuerwertbescheid mit Einspruch angefochten haben, können unter bestimmten Bedingungen eine Aussetzung der Vollziehung ihres Bescheids erreichen (durch sogenannte AdV-Anträge). Soweit die Finanzverwaltung einem solchen AdV-Antrag entspricht, werden neben den Antragstellern die zuständigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen entsprechend informiert. Den Grundstückseigentümern werden in einem solchen Fall zwar...