Lokales
Schutz- und Hygienemaßnahmen gelten weiterhin
Keine Lockerung
Region. Die Kreisordnungsbehörde weist darauf hin, dass die bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) weiterhin gelten. In den letzten Tagen sind bei den Ordnungsbehörden vermehrt Beschwerden eingegangen, die die Nichteinhaltung der Schutz- und Hygienemaßnahmen in Gastronomiebetrieben zum Gegenstand hatten. Die einzuhaltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Gastronomiebetrieben betreffen insbesondere das...