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Erneut wird die sogenannte Freischuss-Regelung für Jurastudierende in Rheinland-Pfalz ausgeweitet.   | Foto: succo/Pixabay
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Jurastudium Rheinland-Pfalz
Ausweitung der „Freischuss-Regelung“

Rheinland-Pfalz. Aufgrund der andauernden Einschränkungen des Hochschulbetriebs durch die Corona-Pandemie wird das derzeit laufende Wintersemester 2020/21 wie bereits das Sommersemester 2020 für Jura-Studierende nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Rheinland-Pfalz angerechnet werden. Dies gab Justizminister Herbert Mertin bekannt. Justizminister Mertin erklärte hierzu: „Die Pandemie zwingt die juristischen Fakultäten der Universitäten Mainz und...

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