Infos zu den Themen Saisonkennzeichen/Wohnsitz/Parken
ARAG Verbrauchertipps zum Urlaub in Caravan und Wohnwagen
Urlaub. Wohnmobil mit Saisonkennzeichen Mit den Saisonkennzeichen können Halter Fahrzeuge zulassen, die nicht das ganze Jahr über betrieben werden – neben Wohnmobilen bieten sich dafür auch Motorräder oder Cabrios an. Auf den Kennzeichen wird rechts eingeprägt, in welchen Monaten die Fahrzeuge gefahren werden dürfen. Steht dort zum Beispiel oben eine fünf und unten eine neun, darf das Fahrzeug von Anfang Mai bis Ende September bewegt werden. Die Kfz-Steuer muss dann nur für diesen Zeitraum –...