Rhein-Pfalz-Kreis verbietet das Betreten öffentlicher Orte ** Update
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Rhein-Pfalz-Kreis. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis erlässt gemäß dem Infektionsschutzgesetz als zuständige Behörde eine weitere Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus: Demnach ist das Betreten öffentlicher Orte ist untersagt. Zu den öffentlichen Orten zählen insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen. Dies gilt von Samstag, 21. März (0.00 Uhr) bis vorerst bis 3 April, 24 Uhr. Ergänzungen und Ausnahmen2. Ausgenommen vom Verbot nach sind...