Verbraucherschutz

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Ratgeber
Gute Nachricht für Verbraucher: Verträge wie zum Beispiel die von Fitnessstudios, Streaming-Diensten oder Mobilfunkanbietern dürfen nur noch eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben  | Foto: Andreas Breitling/Pixabay

Verbrauchertipps rund um Mietspiegel-Pflicht, Homeoffice und Online-Poker
Was gibt es Neues?

Verbraucherschutz. Für Verbraucher haben sich in der letzten Zeit einige Dinge geändert. Hier ein Überblick: Verbraucherverträge werden fairerVerbraucherverträge wie zum Beispiel die von Fitnessstudios, Streaming-Diensten oder Mobilfunkanbietern dürfen nur noch eine Laufzeit von maximal einem Jahr haben. Ist die Vertragslaufzeit länger, ist sie nach Auskunft der ARAG Experten nur noch dann wirksam, wenn dem Verbraucher gleichzeitig auch ein Angebot über einen Einjahres-Vertrag mit gleicher...

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