Energietipp der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Energieausweise verlieren nach zehn Jahren ihre Gültigkeit
Verbraucherzentrale. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Die Ersten wurden im Juli 2008 ausgestellt. Im vergangenen Jahr verfielen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2008 oder 2009 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer...