Wiederaufnahme des Breiten- und Freizeitsports
Mehr Möglichkeiten im Freien
Rheinland-Pfalz. Die von der Landesregierung erlassene 17. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) regelt die von Bund und Ländern getroffenen leichten Lockerungen für den Sport in Rheinland-Pfalz bis zum 28. März. Ein erster richtiger Lichtblick nach monatelangem Stillstand für den Amateur- und Freizeitsport. Zwar bleibt der Amateursportbetrieb weiterhin untersagt, jedoch bestehen entscheidende Ausnahmen für den Trainingsbetrieb – insbesondere für Kinder bis einschließlich 14 Jahre ebnen die...