Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt
Hören kann lebenswichtig sein
Karlsruhe. Rechtlich ist das Tragen von Kopfhörern oder Headsets im Straßenverkehr in Deutschland nicht generell verboten. Allerdings ist der Nutzer laut § 23 (1) der Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, dass das Gehör nicht beeinträchtigt wird. Das heißt umgekehrt: Wenn Kopfhörer oder Headset das Gehör beeinträchtigen, sind sie nicht erlaubt. Wer etwa das Martinshorn von Polizei oder Feuerwehr überhört, muss mit einem Bußgeld rechnen. Deutlich teurer kann es werden, wenn man in einen...