Verkehrsministerium

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Ratgeber
Polizeibehörden und Bußgeldstelle arbeiten ab sofort wieder auf Basis der alten Rechtslage vor der Neufassung  | Foto: Christine Sponchia/Pixabay

Vorgehen gegen Raser muss jederzeit rechtsgültig sein
Zurück zur alten Rechtslage

Rheinland-Pfalz. In einer Videokonferenz des Bundesverkehrsministeriums mit den Innen- und Verkehrsministerien der Länder hat das Bundesministerium gestern mitgeteilt, dass die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung, die am 28. April in Kraft getreten war, aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Laufende Bußgeldverfahren seien deshalb nach der alten Rechtslage vor dem 28. April abzuwickeln. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat noch am gleichen Tag die Polizeipräsidien, die Zentrale...

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