Vorgehen gegen Raser muss jederzeit rechtsgültig sein
Zurück zur alten Rechtslage
Rheinland-Pfalz. In einer Videokonferenz des Bundesverkehrsministeriums mit den Innen- und Verkehrsministerien der Länder hat das Bundesministerium gestern mitgeteilt, dass die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung, die am 28. April in Kraft getreten war, aufgrund eines Formfehlers nichtig sei. Laufende Bußgeldverfahren seien deshalb nach der alten Rechtslage vor dem 28. April abzuwickeln. Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat noch am gleichen Tag die Polizeipräsidien, die Zentrale...