Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Neue Quarantäne-Regelung
Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg müssen sich Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder sein könnten, seit 28. November 2020, sofort und ohne weitere Anordnung der Behörden selbstständig in Quarantäne begeben. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden. Seit 28. November 2020 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Absonderung. Danach müssen sich Personen,...