Lokales
Die Allgemeinverfügung anlässlich der Mandelblüte 2021 wird verlängert
Verordnung zur Gimmeldinger Mandelblüte
Neustadt. Ergänzend zu der gültigen Corona-Verordnung des Landes wurde seitens der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Allgemeinverfügung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen. Die ursprünglich bis zum Montag, 5. April, gültige Allgemeinverfügung wird nun bis einschließlich Sonntag, 18. April, verlängert. Die Verfügung richtet sich in erster Linie an Tagestouristen, die die Mandelblüte rund um den Ortsteil Gimmeldingen bewundern möchten. Die Verlängerung erfolgt...