Private und nicht-private Veranstaltungen in der Corona-Verordnung gleichstellen
Landrat Brechtel: "Unterschiedliche Personenzahlen nicht erklärbar"
Landkreis Germersheim. Die Kreisverwaltung Germersheim hat sich mit einem Schreiben an das Land Rheinland-Pfalz gewandt und um Änderung in puncto Veranstaltungen gebeten. In der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes werden Veranstaltungen im Innenbereich mit bis 150 Personen erlaubt, im Außenbereich mit bis zu 350 Personen. Neu ist, dass nun private Veranstaltungen konkret in der Landesverordnung geregelt sind. Hier sind demnach bei beispielsweise der Veranstaltung einer Hochzeits-...