Nach sintflutartigen Regenfällen
Tipps der Verbraucherzentrale für den Schadensfall
Verbraucherzentrale. „Hat der Starkregen Schäden an Haus oder im Keller verursacht, können diese durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein“, informiert Anna Follmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Schäden durch Starkregen, Überschwemmung und Rückstau sind allerdings nur dann versichert, wenn auch die Absicherung von Elementarschäden in der Versicherungspolice zusätzlich vereinbart ist.“ Schäden am Hausrat sind dagegen ein Fall für die...