Lokales
Vorübergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Kaiserslauterer Straße in Bad Dürkheim
Fußgänger müssen besser geschützt werden
Bad Dürkheim. Die Stadtverwaltung Bad Dürkheim wurde durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d.W. (Az.: 3 K 272/18.NW) verpflichtet, den Fußgängerverkehr in der Kaiserslauterer Straße zwischen dem Kreisverkehrsplatz Zumstein und der Einmündung Gaustraße besser zu schützen. Das Gericht erkannte, dass durch das Befahren der Gehwege eine besondere Gefährdung für Fußgänger besteht. Die Stadtverwaltung hat daraufhin ein externes Verkehrsplanungsbüro beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen...