Beschwerden in Hermersberg
Parken auf Gehwegen
Vermehrte Beschwerden bei Ortsbürgermeister Sommer über das Parken auf den Gehwegen veranlassen uns, auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen: Zum Parken ist grundsätzlich die Fahrbahn zu nutzen. Es ist rechts zu parken, in Einbahnstraßen kann auch links geparkt werden. Das Parken auf Gehwegen ist nur dort zulässig, wo es durch Zeichen bzw. Markierung angeordnet wurde In verkehrsberuhigten Bereichen ist Parken nur in ausgewiesenen Flächen zulässig. In Anbetracht der ausreichenden...