Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr
Ludwigshafen. Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel und das in diesem Zusammenhang übliche Abbrennen beziehungsweise Abschießen von Silvesterfeuerwerk weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen auf die dabei zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften hin. Zwar ist nach dem Waffengesetz der Erwerb und Besitz von Schreckschuss- sowie Signalwaffen mit Kennzeichnung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB-Zeichen) für Volljährige nach wie vor...