Waffengesetz

Beiträge zum Thema Waffengesetz

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Polizei macht Personenkontrolle in Kaiserslautern / Symbolbild | Foto: fotosr52/stock.adobe.com

Polizei fand Messer bei Personenkontrolle in Kaiserslautern

Kaiserslautern. Auf dem Stiftsplatz hat die Polizei am Montag, 27. März, eine Personenkontrolle durchgeführt. Während der Kontrolle fanden Einsatzkräfte bei einem 43-jährigen Mann ein verbotenes Einhandmesser. Das Messer wurde sichergestellt. Den Betroffenen erwartet jetzt eineAnzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er muss mit einem teuren Bußgeld rechnen. Polizeipräsidium Westpfalz

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Bei Personenkontrolle in Pirmasens Einhandmesser sichergestellt. / Symbolbild | Foto: HOerwin56/Pixabay

Personenkontrolle in Pirmasens
Einhandmesser wurde sichergestellt

Pirmasens. Am Samstag, 30. Januar, gegen 21.30 Uhr wurde ein 23-jähriger Mann aus Pirmasens in der Winzler Straße, Pirmasens einer Personenkontrolle unterzogen. Bei der folgenden Durchsuchung konnte ein Einhandmesser bei dem Mann aufgefunden werden. Auf ihn kommt nun eine Geldbuße zu, da das Einhandmesser dem Waffengesetz unterliegt und ein Führen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt ist. Polizeidirektion Pirmasens

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Verstoß gegen das Waffengesetz
Polizei stellt zwei Einhandmesser sicher

Speyer. Vor dem Hintergrund der Einbruchsprävention und den zuletzt vermehrt bekannt gewordenen Diebstählen aus Fahrzeugen war die Polizei Speyer in den Abendstunden des Dienstags und in der Nacht auf Mittwoch erneut in mehreren Fußstreifen in den Umlandgemeinden Heiligenstein und Berghausen, Mechtersheim, Otterstadt sowie im Stadtgebiet Speyer unterwegs. Bei der Kontrolle eines 16-jährigen Speyerers im Bereich der Kleingartenanlage Am Woogbach wurde ein Einhandmesser sicher gestellt und ein...

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Symbolfoto | Foto: Wochenblatt Archiv

Personenkontrolle in Zweibrücken
Einhandmesser sichergestellt

Zweibrücken. Bei einer Kontrolle eines 28-jährigen Fußgängers in der Max-Planck-Straße, am gestrigen Montag, 17. August, 23.30 Uhr, händigte dieserden Beamten ein Einhandmesser aus, dessen Mitführen nicht erlaubt ist. Es wurde ein Verfahren nach dem Waffengesetz (keine Straftat, sondern Ordnungswidrigkeit) eingeleitet und das Messer sichergestellt. Der Betroffenen muss mit einer Geldbuße rechnen. (Polizeiinspektion Zweibrücken) 

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