Grundsteuer: Trotz Einspruch, Grundsteuerbescheid
Grundsteuer. Legen Bürger Einsprüche gegen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide ein, so werden diese in den Datenbanken der Finanzämter erfasst. Eine schriftliche oder telefonische Eingangsbestätigung bei in Papierform übermittelten Einsprüchen erfolgt nicht. Die Finanzämter bitten daher von solchen Anforderungen abzusehen. Wer jedoch den Einspruch über das ELSTER-Portal (www.elster.de) - hier unter „Alle Formulare“/„Anträge, Einspruch und Mitteilungen“ abgibt, erhält, ebenso wie bei...