Wiederaufbau

Beiträge zum Thema Wiederaufbau

Ratgeber
Wiederaufbauarbeiten an der Ahr müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden  | Foto: Hans Braxmeier/Pixabay

Wiederaufbauarbeiten müssen abgestimmt werden
Im Landkreis Ahrweiler

Rheinland-Pfalz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD Nord) weist erneut darauf hin, dass Wiederaufbauarbeiten an der Ahr und deren Nebengewässern sowohl am Gewässer selbst als auch im unmittelbaren Uferbereich nur mit Abstimmung der oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord oder der unteren Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ahrweiler vorgenommen werden dürfen. Bepflanzungen jeglicher Art bedürfen ebenfalls einer Erlaubnis. Wiederaufbaumaßnahmen, die im Überschwemmungsgebiet der Ahr...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.