Stadtrat beschließt Satzung
Wiederkehrende Beiträge gelten ab 1. Januar
Kaiserslautern. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 11. Dezember die neue Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen beschlossen. Damit gilt das bereits in einigen Stadtteilen bewährte Abrechnungssystem ab 1. Januar 2024 in der kompletten Stadt. Die Neufassung der Ausbaubeitragssatzung sieht nunmehr die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen in 32 Abrechnungseinheiten vor. Um eine Verkehrsanlage (Straße oder Gehwege) dauerhaft in einem...