Lokales
Gut informiert . Raum für Windräder um Haßloch
Entwicklung Windkraftanlagen
Der Windenergie muss laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.09.2009 eine Gemeinde „substanziellen Raum“ für deren Nutzung gewähren. (Urteil vom 15.09.2009 - BVerwG 4 BN 25.09 - Rn. 8). Die Verwaltung muss seitdem abwägen ob sie ausreichend „substanziellen Raum“ vorweist um dem Gesetz zu genügen. Die Gesamtfläche der Gemarkung Haßloch beträgt ca. 3.995 ha. Seit 2005 ist im Nordosten der Gemarkung eine „Konzentrationszone“ für Windenergieanlage (WEA) (2 Windräder) mit ca. 37 ha...