Ausnahmeregelung für Berufskraftfahrer
Positives Signal an systemrelevante Gruppe
Baden-Württemberg. Im Rahmen der geänderten Corona-Verordnung hat die Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, dass Berufskraftfahrende an Autobahnrasthöfen, wenn sie dort ihre Ruhezeiten verbringen oder übernachten, ihre Mahlzeit innerhalb der Gaststätte zu sich nehmen können. Dabei müssen selbstverständlich die geltenden Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Von den Betreibern ist insbesondere bei den Einrichtungen unmittelbar an der Autobahn die ausschließliche Inanspruchnahme von...