Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

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Wirtschaft & Handel
Die Online-Anwendung für das Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe Corona wird noch bis zum 16. Januar zur Verfügung stehen  | Foto:  Bruno /Germany/Pixabay

Rückmeldeplattform steht weiter zur Verfügung
Soforthilfe Corona

Baden-Württemberg. Angesichts der aktuellen pandemischen Lage und der damit verbundenen Herausforderungen für Unternehmer wird die Online-Anwendung für das Rückmeldeverfahren zur Soforthilfe Corona auf der Internetseite der L-Bank für alle zur Rückmeldung Verpflichteten noch bis zum 16. Januar 2022 zur Verfügung stehen. Bis zum 16. Januar können somit alle Empfänger der Soforthilfe, die die Rückmeldung innerhalb der regulären Frist nicht schaffen, ihre Daten auf der Plattform erfassen. Das...

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