Fahren ohne Fahrerlaubnis
Weiterfahrt wurde untersagt
Wachenheim. Bei einer Standkontrolle zur Überwachung des Durchfahrtsverbots der Krötenwanderung auf der K16 wurde am Freitag, 11. März, um 19.15 Uhr der Pkw Hyundai mit einem 30-jährigen Fahrer festgestellt und kontrolliert werden. Hierbei wurde bei der Überprüfung des Führerscheins festgestellt, dass der Fahrer derzeit, aufgrund eines Fahrverbots, keine führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeuge führen darf. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den 30-jährigen Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. | Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Autor:Annette Thomas aus Ludwigshafen |
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