Bauernregeln und andere Weisheiten:
Kurioses zu Lichtmess

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Waghäusel/Oberhausen-Rheinhausen. „Maria Lichtmess“: Traditionell ist der 2. Februar der Tag, an dem die Weihnachtsbäume aus den Wohnungen und Kirchen geräumt, die Krippen abgebaut und die Krippenfiguren verpackt werden. Das Datum berechnet sich vom 25. Dezember her, denn zählt man vom ersten Weihnachtstag genau 40 Tage weiter, kommt man zum 2. Februar.
Warum 40 Tage? Der biblische Bezug von Lichtmess ist die alttestamentliche Vorschrift, dass Frauen sich 40 Tage nach der Geburt eines Kindes einer kultischen Reinigung unterziehen müssen. Daher ist auch von „Mariä Reinigung“ die Rede, von ihrem „ersten Tempelgang“, auch „Opfergang“ genannt, nach der Geburt Jesu.
Der Name Lichtmess (-messe) erklärt sich daraus, dass der Priester die Kerzen für das kommende Jahr weihte. Dann konnten die Lichter mit nach Hause genommen und bei Bedarf, etwa beim Gebet oder bei einem Unwetter, angezündet werden. Für Knechte und Mägde gab es einige Tage frei, da die Weihnachtszeit offiziell mit Lichtmess endete und die Feldarbeit begann.
„Lichtmess, bei Tag ess!“ - besagt eine alte Bauernregel. Denn ab diesem Tag steigt, wie es heißt, die Sonne höher, die Sonnenstunden werden seit der Wintersonnenwende um eine Stunde länger. „An Lichtmess, also ab dem 2. Februar, kommen erstmals wieder die Sonnenstrahlen heraus“, wussten die Vorfahren.
Was aber die Wenigsten wissen: „Lichtmess“ ist eines der ältesten Feste der christlichen Kirche, ursprünglich ein Fest des „zurückkehrenden Sonnenlichts“. Seit Anfang des 5. Jahrhunderts wurde es in Jerusalem am 40. Tag nach der Geburt Jesu gefeiert. Doch bereits im 4. Jahrhundert gab es nachweisbare Prozessionsfeste mit Lichtern. Seit dem 11. Jahrhundert existierten der Brauch der Kerzensegnung, die Weihe von Wachsstöcken und die Lichterprozessionen, die bis in die 1920-er Jahre in den Gemeinden des Bruhrains und Kraichgaus zustande kamen. Mit dem 2. Februar verbinden sich viele unterschiedliche Glaubensaussagen, viele Volksbräuche und kuriose Bauernregeln.
Auch in anderer Hinsicht war der 2. Februar in früheren Zeiten von größter Bedeutung. An Lichtmess erhielten die Dienstboten den Jahreslohn in Geld und Naturalien; sie konnten sich bei ihrem Dienstherrn neu verpflichten oder den Arbeitgeber wechseln. Laut Überlieferungen wurden ab diesem Datum die Spinnräder wieder in den Speicher befördert. Von Lichtmess bis zum Fastnachtsdienstag war das Tanzen in Gasthäusern erlaubt.
Zugleich begann um Lichtmess die Vorbereitung auf die neu anstehende Feldarbeit. Die üblichen Wetterregeln handeln von der Vorfreude auf das Frühjahr, etwa: „Wenn es an Lichtmess stürmt und schneit, ist der Frühling nicht mehr weit.“ Nicht zuletzt gehört der Lichtmess-Termin zu den traditionellen Wetter-Lostagen, die nach altem Volksglauben Vorhersagen über die Wetterverhältnisse der folgenden Monate ermöglichen. So sagten sich die Dorfältesten: „Wenn am Lichtmesstag die Sonne den Priester auf der Kanzel bescheint, folgt ein schlechtes Jahr.“
Weitere auch in der Region bekannte „Bauernweisheiten“ lauten: „Scheint zu Lichtmess die Sonne klar, gibt‘s Spätfrost und ein fruchtbar Jahr.“ Oder: „Lichtmess im Klee, Ostern im Schnee“, „Lichtmess trüb, das ist dem Bauer lieb“ und „An Lichtmess fängt der Bauersmann neu mit des Jahres Arbeit an.“

Autor:

Werner Schmidhuber aus Waghäusel

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