Beschwerden in Hermersberg
Parken auf Gehwegen
Vermehrte Beschwerden bei Ortsbürgermeister Sommer über das Parken auf den Gehwegen veranlassen uns, auf die gesetzlichen Regelungen hinzuweisen:
Zum Parken ist grundsätzlich die Fahrbahn zu nutzen. Es ist rechts zu parken, in Einbahnstraßen kann auch links geparkt werden. Das Parken auf Gehwegen ist nur dort zulässig, wo es durch Zeichen bzw. Markierung angeordnet wurde
In verkehrsberuhigten Bereichen ist Parken nur in ausgewiesenen Flächen zulässig.
In Anbetracht der ausreichenden Fahrbahnbreiten soll kein Fußgänger gezwungen sein, wegen parkender Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu gehen.
Es muss eine Restfahrbahnbreite von drei Metern frei gehalten werden.
Denken Sie bitte auch daran, dass ältere Mitbürger mit Rollator, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen und auch Kinder bis zehn Jahren mit dem Fahrrad auf die Benutzbarkeit der Gehwege angewiesen sind.
Wir bitten die Fahrzeugführer, ihre Parkgewohnheiten kritisch zu überprüfen um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
Hinweis:
Sollte sich die Situation nicht bessern, werden wir verstärkt kontrollieren.
Verbandsgemeindeverwaltung
Waldfischbach-Burgalben
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Waldfischbach-Burgalben aus Waldfischbach-Burgalben |
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