Vorwürfe statt Hilfe: Angehöriger lässt verletzte Betrunkene einfach liegen
Waldsee. In der vergangenen Nacht meldete gegen 1 Uhr ein Anwohner Hilferufe im Bereich der Schillerstraße in Waldsee. Vor Ort konnten die eingesetzten Beamten den Anrufer und eine 32-jährige Frau mit stark blutender Platzwunde am Kopf antreffen. Auf Nachfrage teilte die Verletzte mit, dass sie gestolpert sei und sich infolge des Sturzes die Verletzung am Kopf zuzog.
Was sie den Beamten noch erzählte: Sie hatte einen Angehörigen verständigt, der unmittelbar nach dem Sturz auch vor Ort war. Er habe ihr jedoch lediglich Vorwürfe gemacht und sei wieder gegangen, ohne ihr zu helfen. Die Gestürzte war betrunken; ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,52 Promille. Die Verletzte wurde zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Gegen den Angehörigen wurde ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Die Polizei geht davon aus, dass Hilfe in diesem Fall erforderlich und zumutbar gewesen ist. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe zu leisten ist, wenn dies erforderlich und zumutbar ist, sofern keine erhebliche Gefahr für den Hilfeleistenden besteht und keine anderen wichtigen Pflichten tangiert werden. pol
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