Wo muss dieser im Auto liegen?
Der Parkschein
Straßenverkehr. Die meisten Parkscheinautomaten weisen Autofahrer darauf hin, dass sie den Parkschein gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen sollen.
Laut ARAG Experten ist dies allerdings nur als Vorschlag zu verstehen und nicht als Pflicht. Wo genau das Ticket im Fahrzeug liegen muss, legt die Straßenverkehrsordnung nämlich gar nicht fest (Paragraf 13, Absatz 1).
Wohl aber, dass es „am oder im Fahrzeug von außen gut lesbar“ angebracht sein muss. Ob es eine gute Idee wäre, den Parkschein hinter den Scheibenwischer zu klemmen, sei zwar dahingestellt - erlaubt wäre es.
Ebenso wie das Anbringen an der Seitenscheibe, das Ablegen auf der Hutablage oder auf der Rückbank (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az.: 2 ObOWi 425/95).ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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