Westheim
Bürgerhaus eingeschränkt wieder nutzbar, Kerwe leider abgesagt
Die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung ist am 24. Juni 2020 in Kraft getreten und beinhaltet weitere Lockerungen.
Am 22. Juni führte Ortsbürgermeisterin Susanne Grabau und Beigeordneter Gerhard Weiss ein Gespräch mit den Vereinen und hat dort angekündigt, dass das Bürgerhaus in eingeschränktem Maße – soweit es die Corona-Bekämpfungsverordnung erlaubt – wieder genutzt werden kann. Dies nehmen auch einige Vereine gerne in Anspruch, sie müssen dann ein Hygienekonzept vorlegen.
Zu den wichtigsten Punkten der Verordnung gehört die Lockerung der Corona-Auflagen für private Feiern unter zwei Bedingungen: Der Personenkreis für solche geschlossenen Gesellschaften – wie z.B. Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern – muss im Voraus festgelegt und eine Anwesenheitsliste geführt werden. Außerdem dürfen nicht mehr als 75 Menschen an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Das Westheimer Bürgerhaus kann unter Einhaltung der Regeln wieder gemietet werden.
Die Kegelbahn muss leider weiterhin geschlossen bleiben, da der Raum zu klein ist, um die vorgeschriebenen Abstandsregeln für den Sport im Innenbereich einzuhalten.
Bis letzte Woche war die Ortsgemeinde noch vorsichtig optimistisch, die Kerwe mit Einschränkungen durchführen zu können. Leider wurden jedoch inzwischen alle größeren Veranstaltungen bis einschließlich 31. Oktober 2020 verboten. Schweren Herzens muss daher die Kerwe 2020 abgesagt werden.
Susanne Grabau, Ortsbürgermeisterin
Gerhard Weiss, 1. Beigeordneter
Autor:Susanne Grabau aus Lingenfeld |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.