Urnengrabfeld „Ruhepark“ auf dem Parkfriedhof
Grabschmuck unerwünscht

Der jüngst errichtete Gedenkplatz am Grabfeld „Ruhepark“. Foto: Gemeindeverwaltung Haßloch
  • Der jüngst errichtete Gedenkplatz am Grabfeld „Ruhepark“. Foto: Gemeindeverwaltung Haßloch
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Haßloch. Das Urnengrabfeld „Ruhepark“ auf dem Haßlocher Parkfriedhof wurde bewusst als naturnahes Begräbnisfeld ausgewiesen, für das deshalb besondere Gestaltungsvorschriften gelten. Die Vorschriften zur Gestaltung und Nutzung der Gräber im Ruheparks sind in der Friedhofssatzung festgehalten. Dies beinhaltet ausdrücklich das Ablageverbot von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen. Zu bestimmten Anlässen wie dem Volkstrauertag, am Totensonntag, aber auch während der Weihnachtsferien werden die Urnengräber dennoch großzügig mit Kerzen und Gestecken bestückt. Wenn die Friedhofsmitarbeiter das Grabfeld dann abräumen, führt dies regelmäßig zu Diskussionen. Daher muss die Friedhofsverwaltung immer wieder an diese Regelung erinnern und die Grabnutzer auffordern, sich von vornherein an die Gestaltungsvorschriften zu halten. „Diese Gestaltungsvorschriften sind bekannt, da jeder bei der Grabzuteilung gegenüber der Friedhofsverwaltung die Einhaltung schriftlich bestätigt hat“, so Friedhofsdezernent Carsten Borck.
Bei den Mitarbeitern des Friedhofs gehen vermehrt Beschwerden über die aktuelle Situation der Grabnutzer ein, die sich bewusst für diese naturnahe Grabanlage entschieden haben, oft verbunden mit der Frage, warum dies nicht unterbunden wird. Den an Weihnachten und zwischen den Jahren abgestellten Grabschmuck werden die Friedhofsmitarbeiter nun einsammeln. „Der Schmuck wird nicht entsorgt, sondern bei der Friedhofsverwaltung für ca. 4 Wochen zwischengelagert. Dort können die Besitzerinnen und Besitzer ihre Gestecke oder Kerzen abholen“, so Borck weiter.
Des Weiteren stellt die Friedhofsverwaltung fest, dass um die Gedenktafeln Zierkiesel gestreut oder diese mit Rollrasen in Herzform umlegt werden. Auch das widerspricht den in der Friedhofssatzung festgelegten Gestaltungsvorschriften und gefährdet darüber hinaus die Friedhofsmitarbeiter bei Mäharbeiten.
Bei Unklarheiten, Fragen oder Problemen steht die Friedhofsverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. „Sprechen Sie uns ruhig an! Denn ein eigenmächtiges Handeln entgegen der Gestaltungsvorschriften hilft niemandem und ist gleichzeitig ein Affront gegen alle, die sich mit einer Grabstelle im Grabfeld Ruhepark ganz bewusst für eine naturnahe Bestattungsform entschieden haben“, so Borck weiter. ros

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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