Letzte Gelegenheit - Zweiter Ausgabetermin für Bürgerkarten vom 13. bis 15. Juni
Haßloch. Die Bürgerkarten für den Holiday Park wurden in diesem Jahr im Zeitraum vom 21. Februar bis zum 21. März 2022 durch das Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch ausgestellt. Da nicht alle Haßlocher den Frühjahrszeitraum wahrnehmen konnten, wurde nun eine weitere Möglichkeit zur Ausstellung der Bürgerkarte terminiert.
Das Team des Bürgerbüros wird vom 13. Juni bis 15. Juni 2022 erneut Bürgerkarten für die laufende Saison des Holiday Parks ausgeben. Die Ausgabe erfolgt zu den offiziellen Öffnungszeiten am Montag und Dienstag von 8 bis 18 Uhr sowie am Mittwoch von 8 bis 12 Uhr.
Für die Ausstellung der Karten werden erneut zwei Möglichkeiten angeboten: Im Außenbereich des Bürgerbüros werden im Ausgabezeitraum zwei Frischluftschalter eingerichtet. Die Schalter befinden sich rechts neben dem Eingang des Bürgerbüros. Ein kurzer Gang durch die dortige Einfahrt führt zum ehemaligen Abteilungsleiterzimmer, über das die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Fenster heraus die Ausstellung der Bürgerkarten vornehmen. Die Schalter im Außenbereich bieten den Vorteil, dass sich keine allzu großen Menschenmassen in den Innenräumen des Bürgerbüros bilden und dort ohne Verzögerung der reguläre Kundenverkehr abgewickelt werden kann.
Darüber hinaus können die für die Ausstellung benötigten Unterlagen auch in den Briefkasten des Bürgerbüros eingeworfen werden. „Das bietet sich beispielsweise dann an, wenn man nur wenig Zeit hat oder einem die Schlange am Frischluftschalter zu lang erscheint“, so Bürgermeister Tobias Meyer. Das Team des Bürgerbüros kümmert sich dann binnen einer Woche um die Ausstellung. Allerdings müssen die über Einwurf beantragten Karten auch wieder selbstständig abgeholt werden. „Eine Zustellung über unseren Amtsboten wie im vergangenen Jahr war lediglich eine corona-bedingte Ausnahme“, so Meyer weiter.
Die Ausstellung der Karten erfolgt nur für Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz in Haßloch. Für die Ausstellung sind ein Ausweisdokument sowie ein aktuelles Passbild, das nicht älter sein sollte als zwei Jahre, mitzubringen. Falls das Bild vom Vorjahr verwendet werden soll, bittet das Bürgerbüro darum, dieses zuvor selbstständig von der alten Karte zu lösen. Die Bürgerkarte berechtigt zum unentgeltlichen Besuch des Holiday Parks. Bei Missbrauch wird die Bürgerkarte vom Holiday Park eingezogen und es erfolgt keine Ersatzausstellung. ros
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.