Pädagogischer Beirat der Sparkasse hatte eingeladen
Experte sprach zum Thema „Schulrecht“
Von Horst Cloß
Kusel. Der „Pädagogische Beirat“ der Kreissparkasse hat die Aufgabe, die Sparkasse bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags, der Förderung der Erziehung junger Menschen zu eigenverantwortlichem wirtschaftlichen Verhalten anzuleiten, beratend zur Seite zu stehen. Dazu treffen sich die Mitglieder in unregelmäßigen Abständen, jeweils angepasst an die aktuellen Bedürfnisse der Schullandschaft im Landkreis, bestimmen die Tagesordnung dieser Sitzungen, die üblicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.
Seitens der Sparkasse war schon seit längerer Zeit geplant, mit Dr. jur. Günther Hoegg aus Bremen einen ausgewiesenen Experten zum Thema „Schulrecht“ einzuladen. Jetzt war es gelungen, diesen promovierten Verwaltungsjuristen und ausgebildeten Pädagogen nach Kusel zu einem Vortrag zu engagieren. Er hat an einem Gymnasium unterrichtet und ist bundesweit als Referent zu schulrechtlichen Fragen tätig. Mit dem Referat und der Weitergabe seines Wissen war beabsichtigt, die Pädagogen im Landkreis über Datenschutz, Urheberrecht, aber auch zu Disziplin-Problemen zu informieren.
Helmut Käfer, Vorsitzender des Pädagogischen Beirates, freute sich zu Beginn der Veranstaltung, über 70 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßen zu können.
Eingangs nutzte Christine Gehres, Leiterin des VersicherungsCenters der Sparkasse die Gelegenheit, Versicherungs- und Haftungsfragen aus ihrer Sicht vorzutragen. Sie riet den Lehrern und der Schulleitung dringend dazu, sich die Versicherungsunterlagen genau anzuschauen, damit sie wissen, bei welchen Schadensereignissen sie in die Haftung genommen werden können.
Dr. Hoegg stieg mit grundgesetzlichen Fragen in das Thema ein. Dabei stand im Vordergrund die Frage der erziehungsrechtlichen Seite. Wie weit geht das Erziehungsrecht und die - pflicht der Eltern, wie weit können die Lehrer in das Erziehungsrecht eingreifen? Dr. Hoegg macht das in humorvoller Weise an einem Beispiel fest: Ein Schüler kommt mit einer Baseball-Mütze, die lässig zur Seite getragen wird, in den Unterricht. Welche Möglichkeiten hat der Lehrer, dem Schüler in solchen Situationen das Tragen der Mütze während des Unterrichts zu untersagen?
Dr. Günther Hoegg erläuterte die vorhandenen Möglichkeiten.
Weitere Themen waren die Verwendung von Mobilfunkgeräten im Unterricht, das Fehlen von Schüler im Unterricht und die Glaubwürdigkeit von Schülern.
Beim Mobilfunkgerät empfahl er, dass es grundsätzlich nicht erlaubt sei, Handy im eingeschalteten Modus im Unterricht zu haben. Günstig wäre es, wenn dies schon in der Schulordnung verankert sei.
Was die Fehlzeiten anbetrifft, so könne die Schule darauf einwirken, dass Entschuldigungen von Eltern innerhalb von einer Woche vorgelegt würden, ebenso ärztliche Atteste.
Bei der Glaubwürdigkeit würden die Lehrer in der Praxis differenzieren und ihre Erfahrungen mit den Schülern dazu einbringen.
Hintergrund:
Was macht der Pädagogische Beirat?
1987 von den Vertretern der weiterführenden Schulen im Landkreis und der Kreissparkasse Kusel gegründet und 2016 um die Vertreter von Grund- und Förderschulen erweitert. Vorsitzender ist zur Zeit Helmut Käfer, Vorstandsvorsitzender der Kreissparkasse, Stellvertreterin ist Angelika Gröneveld-Olthoff, Schulleiterin des Siebenpfeiffer-Gymnasiums Kusel.
Der Beirat ist ein beratendes Gremium
Autor:Horst Cloß aus Kusel-Altenglan |
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