Aktuell keine Schutzzonen geplant
Fall von Geflügelpest im Landkreis Kusel gemeldet
Kreis Kusel. Der Verdacht des Landesuntersuchungsamtes über den Ausbruch der Geflügelpest in einer Hobbyhühnerhaltung im Landkreis Kusel hat sich bestätigt.
In dem Bestand waren bereits sieben Tiere verendet und das Veterinäramt musste umgehend die Einschläferung der verbleibenden fünf bereits erkrankten Hühner anordnen.
Eintragsursache könnten wildlebende Wasservögel sein, die sich regelmäßig an einem Bach in unmittelbarer Nähe der Hühnerhaltung aufhalten. Die weiteren erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen (Reinigung, Desinfektion) finden unter behördlicher Aufsicht statt und wurden bereits begonnen.
Nach einer Risikoabschätzung durch die Veterinäre des Landkreises in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, und Mobilität (MKUEM) und dem Landesuntersuchungsamt (LUA) konnte auf das Errichten von Restriktionszonen verzichtet werden.
Landrat Otto Rubly appelliert an die Geflügelhalter: „Bitte halten Sie sich streng an die empfohlenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Das Virus kann auch anderweitig, z.B. über Wildvögel eingetragen werden. Schützen Sie bitte Ihre Tiere so gut es geht.“
Biosicherheitsmaßnahmen beachten
Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern nach Möglichkeit ein freiwilliges Aufstallen der Tiere. Die Halter sollten ihre Biosicherheitsmaßnahmen nochmals kritisch überprüfen – so sollten die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter und Einstreu sollten so gelagert werden, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind. Weiterhin haben sich zum Beispiel engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen bewährt, um das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot zu schützen.
An dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass jeder Geflügelhalter die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln bei der Kreisverwaltung melden muss. Auch die Aufgabe von bereits gemeldeten Tierhaltungen ist anzuzeigen.
Beobachten Sie Ihre Tiere aufmerksam
Sollte Geflügel im Bestand Krankheitssymptome zeigen oder die Anzahl der gestorbenen Tiere auffällig steigen, sollte sofort ein Tierarzt zum Ausschluss eines Geflügelpestausbruchs hinzugezogen werden. Verdachtsfälle sind dem Veterinäramt zu melden.
Verendete oder krank erscheinende Wildvögel sollten nicht berührt, eingefangen oder vom Fundort weggebracht werden, sondern ebenfalls dem Veterinäramt gemeldet werden.
Kontakt: Veterinäramt Landkreis Kusel, E-Mail: veterinaeramt@kv-kus.de
Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM):https://mkuem.rlp.de/en/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/gefluegelpest-aviaere-influenza-ai/
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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