Kreis Kusel: Ab Ende Februar möglich
Impfungen mit Novavax
Kreis Kusel. Ab Ende Februar steht für Personen, die unter die sog. „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ab dem 15. März fallen (§20a Abs. 1 IfSG), im ehemaligen Impfzentrum in Kusel der neu zugelassene Impfstoff von Novavax zur Verfügung.
Interessierte können sich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises ab sofort unter der E-Mail-Adresse impfung@kv-kus.de für einen Termin registrieren lassen.
Wer genau zu der berechtigen Personengruppe gehört und wie der Nachweis erbracht werden kann, finden Sie auf der Homepage des Landkreises Kusel unter www.landkreis-kusel.de. ps
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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