Hinweis Kreisverwaltung Kusel
Maskenpflicht bei Montagsspaziergängen
Kreis Kusel. Die Kreisverwaltung weist auf die gesetzliche Maskenpflicht und das Abstandsgebot bei sogenannten „Montagsspaziergängen“ hin.
Seit dem 31. Januar gilt für Versammlungen in ganz Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Dies wurde mit Inkrafttreten der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz festgelegt.
Bisher hatte die Kreisverwaltung Kusel als Versammlungsbehörde durch den Erlass einer Allgemeinverfügung mit Gültigkeit bis zum 28. Februar die Maskenpflicht für Versammlungen angeordnet. Über dieses Datum hinaus ist eine Verlängerung der Allgemeinverfügung nicht mehr erforderlich. Denn nun schreibt § 4 Abs. 2 der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz landesweit für Versammlungen nach Artikel 8 des Grundgesetzes die Maskenpflicht und das Abstandsgebot vor.
Dies gilt auch für die sogenannten „Montagsspaziergänge“, die unstreitig als Versammlungen einzustufen sind. Sie sind genauso zu behandeln wie alle anderen Versammlungen, insbesondere dürfen sie nicht öffentliche Belange, wie die Gesundheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder anderer Personen gefährden oder den Straßenverkehr in unzumutbarer Weise beeinträchtigen.
Sollten die Maskenpflicht und das Abstandsgebot nach § 4 Abs. 2 der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz bei den „Montagsspaziergängen“ nicht eingehalten werden, können Bußgelder verhängt und Personen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Kreisverwaltung Kusel appelliert daher an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Versammlungen, die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht zu beachten und 1,50 m Abstand zu anderen Personen einzuhalten. ps
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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