Ebenso in den Außenstellen
Zugang zur Kreisverwaltung Kusel nur mit 3G
Kusel. Ab Dienstag, den 7. Dezember gilt für alle BesucherInnen der Kreisverwaltung sowie der Außenstellen die 3G-Regel, d.h. alle BesucherInnen müssen vor Betreten des Verwaltungsgebäudes einen entsprechenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorlegen.
Dabei darf der Nachweis eines Schnelltests höchstens 24 Stunden alt sein, der eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden. Ohne entsprechende Nachweise kann der Zutritt zum Verwaltungsgebäude nicht gewährt werden. BesucherInnen werden ab sofort auf diese Regel bereits bei der Terminvereinbarung hingewiesen.
Die bisherigen Regelungen zur vorherigen Terminvereinbarung, zur Maskenpflicht und zum Abstandsgebot gelten weiter. ps
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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