Valérie Haag leitet das Pirmasenser Rechtsamt
Alles was Recht ist

Valérie Haag  | Foto: ars publicandi

Von Andreas Becker

Pirmasens. Auch wenn es von außen betrachtet nicht immer zu erkennen sein mag: Stadtverwaltungen haben äußerst viele und darunter die unterschiedlichsten Aufgaben. Dies gilt beispielsweise auch für die Erledigung juristischer Belange (fast) aller Art. Valérie Haag leitet das Pirmasenser Rechtsamt. Sie gibt Einblicke in die Aufgabengebiete und täglichen Arbeiten, die – wie sie sagt – stark gefächert und sehr abwechslungsreich sind.
Bei einer Kommune wie der Stadt Pirmasens handelt es sich um eine „juristische Person“ des öffentlichen Rechts. Wie eine „natürliche Person“ in Fleisch und Blut trägt auch sie Rechte und Pflichten, kann Forderungen stellen und einklagen oder gestellt bekommen und verklagt werden. Für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Stadt ist das Rechtsamt zuständig.

Allrounder in allen Rechtsfragen

Derzeit sind beim Rechtsamt drei Volljuristinnen beschäftigt. Volljuristen haben nach ihrem Jurastudium ein zweijähriges Rechtsreferendariat durchlaufen und zwei Staatsexamen abgelegt. Dies befähigt sie zur Ausübung von Berufen wie Richter, Rechts¬anwalt, Notar und Staatsanwalt. Die akademische Ausbildung in Deutschland hat die Besonderheit, generalistisch aufgebaut zu sein: Wer Jura studiert hat, kennt sich im Öffentlichen Recht genauso aus wie im Zivil- und dem Strafrecht. Seit April 2017 leitet Valérie Haag das Pirmasenser Rechtsamt.
„Wir sind hier so etwas wie die Hausärzte, die für alles zuständig sind und in allen Bereichen aktiv werden können. Nur wenn es fachlich zu sehr in die Tiefe geht, ziehen wir Fachanwälte zu Rate.“
Gerade die Breite des Aufgabengebiets mache den Reiz des Jobs aus, sagt Valérie Haag. Den Juristinnen stehen im Rechtsamt, das im Rathaus am Exerzierplatz untergebracht ist, zwei Verwaltungsbeamte und drei Angestellte tatkräftig zur Seite.
So ist das Rechtsamt bei Rechtsstreitigkeiten, in denen die Stadt Pirmasens involviert ist, allgemein federführend und vertritt die Stadt bei Gerichtsverfahren (insbesondere vor den Verwaltungs- und Sozialgerichten). Zudem werden dort Strafanzeigen und Strafanträge wegen strafbarer Handlungen zum Nachteil der Stadt und seiner Mitarbeiter gestellt. Das Rechtsamt hat ebenso die Federführung beim Erlass und der Änderung von Satzungen und führt eine Sammlung der städtischen Rechtsvorschriften, ferner obliegt ihm die rechtliche Prüfung von wichtigen Verträgen. Nicht zuletzt handelt es sich um eine Ausbildungsstation für Rechtsreferendare.

Wertvoller Rat vor Ort

Zu den wichtigsten Aufgaben zählt die verwaltungsinterne Rechtsberatung. Hierher wenden sich alle Fachämter bei juristischen Problemen – ob nun Bauamt, Amt für Jugend und Soziales, Ordnungsamt oder andere. Valérie Haag veranschaulicht die Rechtsberatung an einem Beispiel aus der Bauaufsicht: „Wenn ein Haus einsturzgefährdet ist, können bauaufsichtliche Maßnahmen wie eine Nutzungsuntersagung oder eine Abrissverfügung erforderlich werden.“
Im Detail würden solche Verfahren viele Fragen aufwerfen: „Gebietet Gefahr im Verzug ein unmittelbares Eingreifen ohne vorherigen Erlass eines Bescheides, muss der angrenzende Gehweg abgesperrt werden, welcher Störer ist im Rahmen des Auswahlermessens heranzu-ziehen – und ist die Maßnahme oder Kostenforderung verhältnismäßig?“
Außerdem bringt die Dynamik in der Gesetzgebung immer wieder neue Gesetze und Verordnungen mit sich und die Stadtverwaltung muss mit allen Ämtern stets im Einklang mit der Rechtsordnung agieren. Das Rechtsamt ist diesbezüglich zentraler Dreh- und Angelpunkt. Exemplarisch führt Valerie Haag das am 1. April 2024 in Kraft getretene Cannabisgesetz heran mit der (eingeschränkten) Legalisierung von Eigenanbau und -konsum: „Für das Ordnungsamt haben sich hier vielfache Fragen aufgetan: Wo darf wer wie viel konsumieren und wie sieht es mit der Fahreignung nach Konsum von Cannabis aus – Stichwort Führerscheinentzug?“

Keine Bürgerberatung möglich

Aber nicht nur für die einzelnen Ämter, sondern auch für die Verwaltungsspitze mit Oberbürger-meister, Bürgermeister und hauptamtlichem Beigeordneten ist das Rechtsamt regelmäßiger Ansprechpartner; bei Bedarf berät es ebenso die städtischen Tochterunternehmen. Eine scharfe Trennlinie muss jedoch alleine schon aus gesetzlichen Gründen bei Anfragen von Privatpersonen gezogen werden. „Eine private Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten – hierfür sind Rechtsanwälte zuständig“, so Valerie Haag.

Widersprüche gegen städtische Bescheide

Eine wichtige Schnittstelle zu Bürgerinnen und Bürgern stellt der in Pirmasens organisatorisch dem Rechtsamt zugeordnete Stadtrechtsausschuss dar. Stadtrechtsausschüsse sind eine landesrechtliche Besonderheit, die es nur in Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt. Der Stadtrechtsausschuss der kreisfreien Stadt Pirmasens entscheidet über Widersprüche gegen Verwaltungsakte der Stadtverwaltung, sei es eine abgelehnte Baugenehmigung, der Entzug einer Gewerbeerlaubnis oder die auferlegte Maulkorb- und Anleinpflicht für einen Hund.
Zunächst prüft dabei das Amt, das den Verwaltungsakt erlassen hat, ob die Einwendungen berechtigt sind – man spricht hierbei vom Abhilfeverfahren. Hilft das Fachamt dem Widerspruch nicht ab, leitet es diesen dem Stadtrechtsausschuss zur Entscheidung weiter. Dieser verhandelt zumeist in öffentlicher Sitzung über den Widerspruch.
Den Vorsitz führt ein Volljurist, dem zwei Beisitzer (die nicht der Verwaltung angehören) mit gleichem Stimmrecht zur Seite stehen. Die beiden Laienbeisitzer werden vom Stadtrat für die Dauer seiner Legislaturperiode gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Ganz wichtig: Der Stadtrechtsausschuss ist freigestellt von Weisungen seiner Gebietskörperschaft und der Aufsichtsbehörde.
Der Stadtrechtsausschuss tagt in der Regel im Ratssaal; dabei wird die Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten erörtert. In der Regel endet das Verfahren mit einem sogenannten Widerspruchsbescheid, der den Beteiligten zugestellt wird. Wurde hierin der Widerspruch zurückgewiesen, kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße oder beim Sozialgericht in Speyer erhoben werden. Das Verfahren kann aber auch durch einen Vergleich beendet werden.

Schäden hier wie dort abwickeln

Weiterhin wickelt das Rechtsamt selbstständig alle auftretenden Schadensfälle ab und verfolgt die Ersatzansprüche der Stadt gegenüber Dritten. „Ob beschmierte Parkbänke und Wände oder zerstörte Signaltasten von Fußgängerampeln: Öffentli-ches Eigentum mutwillig zu beschädigen, ist eine Straftat. Das Rechtsamt stellt Strafantrag und fordert Schadenersatz vom Schädiger.“
Ist ein Bürger der Auffassung, dass die Stadt ihn geschädigt hat, kann er beim Rechtsamt Schadenersatz beantragen. Die Schadenssachbearbeiter prüfen daraufhin, ob der Anspruch berechtigt ist.
Das Rechtsamt ist zudem Schnittstelle zu den Versicherungen. Denn sowohl die städtischen Mitarbeiter, Gebäude, Fahrzeuge als auch die Veranstaltungen müssen versichert werden.

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Autor:

Frank Schäfer aus Wochenblatt Pirmasens

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