Minister Volker Wissing zieht eine positive Bilanz
Ausbau der B10 läuft auf Hochtouren
Region. Verkehrsminister Dr. Volker Wissing macht sich weiter für einen zügigen Ausbau der B10 stark und zieht eine positive Bilanz zum Baufortschritt und den fortschreitenden Planungen. Der Verzicht auf zwei Erörterungstermine sei aufgrund der Pandemie geboten und mit Blick auf die Zahl der Einwendungen auch in schriftlicher Form umsetzbar. Bundesgesetze ermöglichten dieses Vorgehen.
„Wir haben es erreicht, die durchgängige Vierspurigkeit im Bundesverkehrswegeplan zu verankern. Jetzt laufen Ausbau und Ausbauplanung der B10 auf Hochtouren“, teilt Verkehrsminister Dr. Volker Wissing mit. „In den Abschnitten bei Birkweiler und Annweiler haben wir planerisch den Durchbruch geschafft. Wir planen sorgfältig und bauen zügig“, so der Minister.
Seit 2016 sind insgesamt 3,75 Kilometer Strecke ausgebaut worden, die heute voll unter Verkehr sind. An 4,3 weiteren Kilometern wird derzeit gebaut. „Der Ausbau der B10 nimmt mehr und mehr Gestalt an“, betonte der Verkehrsminister.
Wissing erläuterte, die Planung sei in diesem sensiblen Gebiet hinsichtlich der naturschutzfachlichen Belange in vielen Bereichen sehr anspruchsvoll. Hier gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit, hier würden Betroffene gehört und Argumente abgewogen.
„Wir wollen und werden die Belange des Naturschutzes berücksichtigen, auch wenn dies an der einen oder anderen Stelle etwas Zeit kostet“, hob Wissing hervor. Das komme nicht nur der Umwelt zugute, es reduziere auch das Risiko möglicher Klagen und führe so am Ende zu einer schnelleren Umsetzung.
Auch die Planfeststellungsverfahren zum Ausbau an der Felswand bei Hauenstein und zum Bau der Rastanlage Wilgartswiesen im Bereich der B10 sind weit fortgeschritten, die Anhörung im Wesentlichen abgeschlossen. Die Behörden und Naturschutzvereinigungen haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind nur wenige Einwendungen von Betroffenen vorgebracht worden.
Auf dieser Basis erfolgte im Dezember 2020 in beiden Verfahren die Prüfung des Erfordernisses eines Erörterungstermins. Unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung sowie aufgrund der überschaubaren Zahl an Einwendungen wird die Planfeststellungsbehörde bei den beiden Ausbaumaßnahmen an der B 10 von der ihr gesetzlich eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen und auf die Durchführung von Erörterungsterminen mit physischer Präsenz verzichten.
Sowohl das Bundesfernstraßengesetz als auch das Bundesgesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plansicherstellungsgesetz) sehen dieses Vorgehen ausdrücklich vor.
Denjenigen, die im Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben haben, wird der Verzicht auf den Erörterungstermin mitgeteilt und die Erwiderung des Vorhabenträgers zur Verfügung gestellt. Dazu kann dann nochmals eine Stellungnahme abgegeben werden.
Alle vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen werden in vollem Umfang in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen bei der Planfeststellungsentscheidung berücksichtigt. „Wir wollen die B10 und wir wollen sie schnell, aber wir wollen sie im Rahmen eines transparenten, rechtlich sauberen Verfahrens“, erklärte Verkehrsminister Wissing. ak/ps
Autor:Andrea Kling aus Pirmasens |
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