Ab August mehr Unterstützung für Kinder und Jugendliche in bedürftigen Familien
Das "Starke-Familien-Gesetz"

Mit Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetzes“ steigen die Förderleistungen für für Kinder und Jugendliche in bedürftigen Familien . | Foto: Bruno Glätsch/Pixabay
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Pirmasens. Eine Verbesserung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in bedürftigen Familien bietet das „Starke-Familien-Gesetz“ ab Donnerstag, 1. August.
Das Jobcenter Pirmasens verzeichnet regelmäßig eine rege Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Laut Geschäftsführer Peter Schwarz wurden im Jahr 2018 mehr als 2300 Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bewilligt.

Schulbedarfspaket

Mit Inkrafttreten des „Starke-Familien-Gesetzes“ steigen die Förderleistungen für das sogenannte Schulbedarfspaket für Schulhefte, Schreibmaterialien, et cetera, von 100 Euro auf 150 Euro und werden in den Folgejahren an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.
Ab Donnerstag werden 100 Euro statt wie bisher 70 Euro und zum 1. Februar 2020 weitere 50 Euro statt wie bisher 30 Euro für den Schulbedarf des Schulkindes eines Hartz-IV-Empfängers ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die Umstellung veranlasst das Jobcenter automatisch.

Schülerbeförderung

Außerdem werden auch die gesamten Aufwendungen für die Schülerbeförderung und die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Kita, Kindertagespflege und Schule übernommen. Der Eigenanteil in Höhe von regelmäßig 5 Euro im Monat beziehungsweise von 1 Euro pro Essen entfällt zukünftig.
Durch die Gesetzesänderung ist der Bedarf an Lernförderung nicht mehr von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung abhängig.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wie Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern sowie Freizeiten werden zukünftig pauschal 15 Euro statt wie bisher 10 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Aufwendungen tatsächlich entstehen.

Entbürokratisierung

Die Gesetzesänderungen tragen laut Schwarz zur Entbürokratisierung bei, so sind zukünftig nur noch die Leistungen zur Lernförderung gesondert zu beantragen. Alle anderen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden mit dem Antrag auf die laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt abgedeckt.
Leistungen für Schulausflüge können gesammelt für Schüler an die Schule ausgezahlt werden. Werden Leistungen für Schulausflüge gesammelt auf Antrag einer Schule erbracht, ist der SGB II-Träger zuständig, in dessen Gebiet die Schule liegt. ps
Weitere Informationen:

Auskünfte erteilen im Jobcenter Pirmasens telefonisch
Frau Tews unter 06331 142-268 oder
Frau Nagel unter 06331 142-255,
montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr
und
montags und dienstags von 13 bis 16 Uhr sowie
donnerstags von 13 bis 18 Uhr.
Weitere Informationen sind auch auf www.jobcenterpirmasens.de zu finden.

Autor:

Judith Ritter aus Lingenfeld

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