Kolumne im Wochenblatt Pirmasens
Die Stimmen der Toten
Makaber, aber gesetzlich geregelt: Auch Tote können bei der Bundestagswahl 2021 zum „Zünglein an der Waage“ werden. Konkret heißt das, wer sich für Briefwahl entschieden hat und in der Zwischenzeit stirbt, hat offiziell seine Stimme abgegeben. Sein schriftliches Votum wird am Stichtag nicht aussortiert, sondern genauso gezählt, wie alle anderen abgegebenen Stimmen auch. Schließlich hat der Mensch in seinem Erdendasein seine Bürgerpflicht erfüllt und sich erst danach in die Ewigkeit verabschiedet. Ob das Ergebnis im Jenseits den verstorbenen Wähler allerdings noch interessiert, sei dahin gestellt. Wer zukünftig die Regierungsarbeit von Angela Merkel fortsetzt – ob Annalena Baerbock, Olaf Scholz oder Armin Laschet – spielt dann keine Rolle mehr.
In unserer Welt ist es dagegen Thema Nummer 1. Und da könnte tatsächlich einer der Kandidaten vom „letzten Willen“ des Toten profitieren!
Andrea Katharina Kling-Kimmle
Autor:Andrea Kling aus Pirmasens |
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