Stadt greift bei Verstoß gegen Coronavirus-Regeln ein
Haft und hohe Geldbußen für uneinsichtige Sünder
Pirmasens. Die Stadtverwaltung hat im Zuge der Corona-Krise den Vollzugsdienst personell aufgestockt, um die Einhaltung der angeordneten Schutzmaßnahmen zu kontrollieren. „Verstöße werden rigoros unterbunden“, kündigt Beigeordneter Denis Clauer an.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatte die Stadt Pirmasens am 17. März eine Allgemeinverfügung erlassen, die in den Alltag der Bürger stark eingreift. Die Maßnahme dient dem Gesundheitsschutz und soll eine weitere Ausbreitung des Virus verlangsamen. Die Anordnung verbietet unter anderem Veranstaltungen jeglicher Art und sieht darüber hinaus die Schließung von Geschäften und Freizeiteinrichtungen vor. Davon betroffen sind etwa Kinos, Kneipen, Fitnessstudios und Museen. Für Speisegaststätten gibt es ebenfalls massive Einschränkungen. Zudem sind größere Feierlichkeiten im Privaten untersagt.
Das Ordnungsamt als zuständige Behörde kontrolliert, ob die Regelung eingehalten wird. Dazu wurde der kommunale Vollzugsdienst personell aufgestockt. Die fünf Beamten werden unter anderem durch Mitarbeiter aus der Straßenverkehrsbehörde und der Abteilung Vollstreckung unterstützt. „Im gesamten Stadtgebiet und den Ortsbezirken muss mit verstärkten Kontrollen gerechnet werden“, kündigt Beigeordneter Denis Clauer an. Er schloss nicht aus, dass es gegebenenfalls in Einzelfällen auch zu gemeinsame Einsätzen mit der Pirmasenser Polizei geben wird und betont: „Wir arbeiten Hand in Hand“.
Der Schwerpunkt liege dabei nicht nur auf den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie, sondern auch auf städtischen Parkanlagen. „Wir setzen zunächst auf verstärkte Präsenz der Ordnungskräfte in der Öffentlichkeit und die Vernunft der Menschen“, so Clauer. Wo es nötig sei, würden die Bürger direkt angesprochen werden. Er rechne insgesamt mit einem verantwortungsvollen Handeln der betroffenen Einzelhändler, Gastronomen, Gewerbetreibenden und Veranstaltern. Schließlich seien die verfügten Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen worden, macht der Beigeordnete deutlich.
„Wer sich nicht an die Regeln hält, dem drohen Sanktionen“, verweist Denis Clauer auf die Allgemeinverfügung. Darin heißt es, dass Verstöße gegen die Anordnung die zu einer Ansteckung führen eine strafbare Handlung darstellen. Das kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro oder mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. ak/ps
Autor:Andrea Kling aus Pirmasens |
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