Pirmasenser dürfen sich über mehr Freiheiten freuen
Niedriger Inzidenzwert bringt etwas Normalität zurück

Auch „AKT“ darf wieder proben.  Foto: Stadtverwaltung
  • Auch „AKT“ darf wieder proben. Foto: Stadtverwaltung
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Pirmasens. Der Inzidenzwert hat sich in den letzten Tagen in der Horebstadt recht positiv entwickelt und liegt seit Ende Mai unter 50. Das brachte weitere Lockerungen mit sich - sehr zur Freude der Corona-gebeuteteln Menschen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Sportliche Betätigungen im Amateur- und Freizeitsport, inklusive Kontaktsport, ist im Freien und auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen mit maximal 20 Personen (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet) plus Trainer zulässig. Auch im Innenbereich gibt es Lockerungen: In allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen ist die Sportausübung in Gruppen bis maximal zehn Personen plus Trainer kontaktfrei zulässig. Vollständig Geimpfte oder bereits von einer Infektion Genesene werden jeweils nicht mitgezählt.
Das Training für Kinder bis einschließlich 14 Jahren ist in Gruppen von bis zu 25 Mitgliedern (zuzüglich eines Trainers) im Freien auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen sowie in allen öffentlichen und privaten gedeckten Sportanlagen erlaubt. Es ist lediglich die Einzelnutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, und Toilettenräumen gestattet. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht. Das Abstandsgebot und die Pflicht zur Kontakterfassung sind einzuhalten. Die Testpflicht entfällt im Freien und auf ungedeckten Sportanlagen. Außerdem sind bei Sportveranstaltungen wieder bis zu 250 Zuschauer im Freien erlaubt.
Der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen im Freien ist nun mit bis zu 250 Besuchern möglich. Es gelten das Abstandsgebots mit Ausnahme für Personen, denen der Aufenthalt im öffentlichen Raum erlaubt ist, sofern eine Buchung für alle Personen der Gruppe gleichzeitig erfolgt, die Maskenpflicht mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist und die Pflicht zur Kontakterfassung.
Im Innenbereich gilt die Testpflicht. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Jeder Zuschauer ist anhand eines Sitzplans unter Wahrung des Abstandsgebots ein Platz personalisiert zuzuteilen; dies ist vom Betreiber zu dokumentieren. In Einrichtungen mit einer festen Bestuhlung oder einem festen Sitzplan kann das Abstandsgebot durch einen freien Platz zwischen jedem Stuhl innerhalb einer Reihe sowie vor und hinter jedem Platz gewahrt werden.
Der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in Gruppen bis zu 20 Personen sowie einem Leiter zulässig. Im Innenbereich dürfen maximal zehn Personen plus Leiter sich treffen. Im Freien ist der Probenbetrieb für Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Person über 14 Jahre zulässig; es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Zusätzlich sind im Innenbereich der Proben mit 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahren zulässig. Geimpfte und Genesene werden dabei nicht mitgezählt. Allerdings dürfen Laiengruppe bislang noch nicht auftreten.
Bei außerschulischen Bildungsmaßnahmen ist der Musik- und Kunstunterricht für 20 Personen plus Lehrer im Freien sowie in Gruppen von bis zu 25 Kindern bis einschließlich 14 Jahre im Innenbereich wieder zulässig. ak/ps
Info:

www.pirmasens.de/regelungen; www.pirmasens.de/corona

Autor:

Andrea Kling aus Pirmasens

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