Soforthilfe des Landes: Betroffene Privatpersonen können Soforthilfe beantragen

Soforthilfe des Landes: Betroffene Privatpersonen können Soforthilfe beantragen /  Symbolbild | Foto: mnimage/stock.adobe.com
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Südwestpfalz. Die Ereignisse und Folgen der Unwetter an Pfingsten haben auch zahlreiche Menschen in der Südwestpfalz, vor allem in den Verbandsgemeinden Pirmasens-Land, Thaleischweiler-Wallhalben, Waldfischbach-Burgalben und Zweibrücken-Land betroffen. Über die Homepage des Landkreises können besonders betroffene Privatpersonen bei außergewöhnlichen, existenzgefährdenden Notlagen die Soforthilfe des Landes beantragen. Hier ist zudem der recht unbürokratische Ablauf beschrieben und auch Kontakte für weitere Informationen aufgeführt.

Zur Milderung außergewöhnlicher Notstände infolge von Schäden, die durch die Unwetterereignisse an Pfingsten 2024 zwischen dem 17. und 21. Mai, verursacht wurden, unterstützt das Land Rheinland-Pfalz betroffene private Haushalte mit finanziellen Soforthilfen unter anderem in den betroffenen Gebieten im Landkreis Südwestpfalz.

Die Soforthilfe für betroffene private Haushalte wird gewährt, um akute Notlagen bei Unterkunft oder in der Lebensführung zu überbrücken. Als Soforthilfe werden 1500 Euro je Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person gewährt. Der Höchstbetrag pro Haushalt ist 3000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht; die für die Bewilligung zuständige Kreisverwaltung Südwestpfalz entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Anträge auf Gewährung von Soforthilfen sind bei den Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich beziehungsweise über die Internetseiten der Verbandsgemeindeverwaltungen im Landkreis Südwestpfalz abrufbar und bis zum Donnerstag, 4. Juli, bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen (Ausschlussfrist). Die Anträge werden von dort an die Kreisverwaltung Südwestpfalz weitergeleitet.red

Weitere Informationen:
Weitere Informationen zur Soforthilfe Rheinland-Pfalz 2024 sowie alle Vordrucke und Hinweise sind auf der Homepage des Landkreises Südwestpfalz (www.lksuedwestpfalz.de) sowie über folgende URL abrufbar:
www.add.rlp.de/themen/foerderprogramm/foerderungen-im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden#c30671 und über die Kreisverwaltung Südwestpfalz per E-Mail: soforthilfe-pfingsten2024@lksuedwestpfalz.de und unter der Telefonnummer: 06331 809 765

Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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