Jobcenters geht gegen Leistungsmissbrauch vor
Wenn Bürgergeld unrechtmäßig bezogen wird

Harald Maurer (Bereichsleiter), Peter Schwarz (Geschäftsführer) und Axel Rothhaar (Teamleiter Leistung) (von links) informierten über das Vorgehen des Jobcenters bei festgestelltem Leistungsmissbrauch  | Foto: Frank Schäfer
  • Harald Maurer (Bereichsleiter), Peter Schwarz (Geschäftsführer) und Axel Rothhaar (Teamleiter Leistung) (von links) informierten über das Vorgehen des Jobcenters bei festgestelltem Leistungsmissbrauch
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Pirmasens. Das Jobcenter Pirmasens zahlte im zurückliegenden Jahr 27,7 Millionen Euro an passiven Leistungen aufgegliedert in Leistungen zum Lebensunterhalt und für die Kosten der Unterkunft und Heizung aus. „Das Thema Leistungsmissbrauch betrifft nur einen kleinen Personenkreis der Leistungsberechtigten. Die überwiegende Zahl der Jobcenter-Kunden ist redlich und ehrlich“, betont Geschäftsführer Peter Schwarz. „Aber Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt und wird seitens des Jobcenters konsequent geahndet.“

Leistungsbezieher haben eine Mitteilungspflicht

Wer einen Neuantrag auf Bürgergeld stellt, wird durch das Neuantragsteam des Jobcenters hinsichtlich der Antragsstellung beraten und betreut. „Vorgeschaltet ist eine Identitätsprüfung, bei der auch der Personalausweis geprüft wird“, erklärt Bereichsleiter Harald Maurer. Im Jahr 2023 stellten in Pirmasens 1.279 Personen einen Neuantrag auf Bürgergeld. Der Antragsteller muss versichern, dass alle Angaben abschließend und korrekt sind und der Wahrheit entsprechen. „Leistungsberechtigte werden bereits im Rahmen der Antragsstellung schriftlich über ihre Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten informiert und belehrt. Nach der Bewilligung ihres Antrags sind sie verpflichtet, Änderungen in den Verhältnissen unverzüglich dem Jobcenter mitzuteilen“, erklärt Harald Maurer. Dazu zählt beispielsweise die Bewilligung anderer Leistungen, die Erzielung von Einkommen, Arbeitsaufnahme sowie Änderungen in den Vermögensverhältnissen oder beim Familienstand. Bei jedem Antrag auf Weiterbewilligung des Bürgergeldes werden die Voraussetzungen neu geprüft.

Jobcenter nutzt automatisierten Datenabgleich

„Wenn Leistungsbezieher ihren Mitteilungspflichten nicht nachkommen oder Sachverhalte verschweigen, erfährt das Jobcenter teilweise mit zeitlichem Versatz über verschiedene Wege von einem potenziellen Leistungsmissbrauch“, berichtet Axel Rothhaar, Teamleiter Leistung beim Pirmasenser Jobcenter. Das Jobcenter nutzt dazu den automatisierten Datenabgleich sowie Mitteilungen von Dritten, führt aber auch eigene Ermittlungen durch, wie etwa die Prüfung von Kontoauszügen. „In einem ersten Schritt geht es darum, den Verdacht durch Beibringung von Unterlagen ergebnisoffen zu prüfen und im zutreffenden Fall zu erhärten bzw. zu untermauern. Wir sprechen den Kunden an und fordern eine Stellungnahme“, so Rothhaar.
Im Rahmen der Mitwirkungspflichten nutzt das Jobcenter die Möglichkeit, von Leistungsbeziehern oder Dritten Belege oder Nachweise einzufordern. Bei Nichtmitwirkung kann eine Entziehung der Leistung erfolgen. Erhält das Jobcenter Kenntnis von einem konkreten Arbeitgeber, bei dem der Kunde schwarzarbeiten soll, wird das Hauptzollamt eingeschaltet, das dann gegebenenfalls eine Betriebsprüfung durchführt. Das Jobcenter nutzt regelmäßig den beim Sozialamt der Stadt angesiedelten Außendienstmitarbeiter, um bei Bedarf vor Ort eigene Ermittlungen durchzuführen. Wird ein Verdacht konkret, führt das Jobcenter in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Steuern (BZST) einen Kontenabruf durch, um Konten zu ermitteln, die dem Jobcenter bei der Antragsstellung verschwiegen wurden.

Reaktion und Folgen

Das Ergebnis der Prüfung kann das Festlegen eines Bußgeldes sein. Bei Fällen von Schwarzarbeit kann der Fall an das Hauptzollamt weitergegeben werden und bei Verdacht einer Straftat kann der Fall auch an die Staatsanwaltschaft übergeben werden. Und als ultima ratio folgt die Androhung von Erzwingungshaft, wenn ein festgesetztes Bußgeld nicht gezahlt wird.
Überzahlte Leistungen mit Rückforderungsanspruch werden entweder bis zu 30 Prozent vom laufenden Leistungsbezug einbehalten oder bei nicht laufenden Leistungsfällen über den Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit beigetrieben.
Im vergangenen Jahr wurden 209 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet und 207 Verfahren abgeschlossen. Die Ergebnisse der Ermittlungen des Hauptzollamtes und der Staatsanwaltschaft werden im Jobcenter nicht statistisch erfasst.

Ergebnisse im vergangenen Jahr

In 24 Fällen wurden im vergangenen Jahr vom Pirmasenser Jobcenter Verwarnungen ausgesprochen und in 25 Fällen verhängte das Jobcenter ein Bußgeld. 83 Fälle wurden an das Hauptzollamt abgegeben und in zwölf Fällen erfolgte eine Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft. Es wurden 58 Verfahren eingestellt, zum Beispiel wegen unbekanntem Aufenthalt oder Verjährung, und in fünf Fällen erwies sich der Tatverdacht als unbegründet.fsc/red

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Autor:

Frank Schäfer aus Wochenblatt Pirmasens

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