Aufnahme von Geflüchteten
Gelder gehen halbe-halbe an Landkreis und Verbandsgemeinden
Landkreis SÜW. Nach dem Landesaufnahmegesetz Rheinland-Pfalz erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte 2022 Sonderzahlungen für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen. Das Gesetz sieht auch vor, dass die Landkreise die kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände an den Sonderzahlungen beteiligen sollen. In seiner jüngsten Sitzung hat der Kreistag Südliche Weinstraße beschlossen, nach welcher Quote die Gesamtsumme von 2.803.607,98 Euro aufgeteilt wird. Aufteilung...